Musikstreaming: Apple wird während der Testphase Rechteinhabern maximal 0,247 Cent pro gestreamten Song zahlen

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Am Montag gab Apple bekannt, dass Musiker auch während der kostenlosen Probezeit von Apple Music bezahlt werden. Nun sind die genauen Werte dafür bekannt geworden, die sich auf die Anzahl der gestreamten Song beziehen.

Die dreimonatige kostenlose Testphase von Apple Music sorgte seit der Ankündigung durch Apple am 8. Juni für einiges an Kritik. Kleinere Musikerverbände in Deutschland und Großbritannien beschwerten sich, dass sie während dieser Probezeit von Apple nicht entlohnt werden sollen. Auch die US-Sängerin Taylor Swift schloss sich am Sonntag mit einem offenen Brief dieser Kritikwelle an, woraufhin das Unternehmen nach einigen Stunden reagierte und eine Entlohnung der Künstler auch während der dreimonatigen Probezeit versprach.

Schon am Montag war durch die Aussage von Eddy Cue gegenüber Re/code klar, dass die Bezahlung während der dreimonatigen Probephase geringer ausfallen wird, als während der normalen Abozeit. Diese kostet für Nutzer knapp 10 € im Monat und davon erhalten Rechteinhaber insgesamt 71,5% bis 73%, je nach Land. Nun liegen auch die genauen Werte für die Probezeit vor. So erhalten Rechteinhaber in dieser Zeit insgesamt bis zu 0,247 Cent pro gestreamten Song, was auf branchenüblichen Niveau liegt.

Der Grundpreis beträgt dabei 0,2 Cent pro Song, wobei jedoch noch für die Rechte der Songschreiber 0,047 Cent pro gestreamten Song dazu kommen. Taylor Swift gibt sich mit dieser Entwicklung zufrieden und hat daher auch angekündigt, ihr letztes Album 1989 auch bei Apple Music anzubieten. Bisher weigerte sie sich das Album für Apple Music bereitzustellen, weil das Unternehmen die kostenlose Probezeit nicht entlohnen wollte.

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