BGH: Slide to unlock ist nicht patentwürdig

Smartphone
PBR85

Der deutsche Bundesgerichtshof hat Apples "Slide to unlock"-Patent im Jahr 2013 für nicht patentunwürdig erklärt, woraufhin das Unternehmen in Berufung ging. Damit ist Apple jetzt wieder gescheitert, da der deutsche Bundesgerichtshof das Patent für nichtig erklärte. Zu simpel ist das Funktionsprinzip und beruht daher nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, heißt es in der Begründung.

Apple hat bekanntlich seit Jahren Rechtsstreitigkeiten mit anderen Smartphone-Herstellern, allen voran mit dem koreanischen Unternehmen Samsung. Apple wirft seinen Konkurrenten dabei vor, von dem Unternehmen entwickelte und patentrechtlich geschützte Entwicklung zu kopieren. Zu diesen Patenten gehört auch "Slide to unlock", die Wischgeste mit der sich Smartphones und Tablets entsperren lassen. Apple hat dieses Patent im Jahre 2006 angemeldet und Anfang 2013 reichte dann Motorola vor dem Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage ein, um das Patent außer Kraft zu setzen.

Dem wurde dann im April 2013 auch stattgegeben und Apple verlor in Deutschland das Patent auf die Entsperrgeste. Dagegen legte Apple Berufung ein und der deutsche Bundesgerichtshof hat sich nun in dieser Sache entschieden und Apples Antrag abgelehnt. Damit bleibt bleibt das Patent in Deutschland weiterhin nichtig, da es zu simpel ist und daher nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit basiert, so der Bundesgerichtshof zur Begründung. Damit verlieren auch Klagen seitens Apple die auf diesem Patent beruhen in Deutschland ihre Grundlage.

In letzter Zeit ist das nicht der einzige Rückschlag von Apple auf dem Gebiet des Patentrechtes. So gewann Apple zwar vor einem US-Berufungsgericht, welches den Einspruch von Samsung ablehnte und das Unternehmen zu einer Zahlung von 400 Millionen US-Dollar Schadensersatz verpflichte. Jedoch erklärte kurze Zeit später das US-amerikanische Marken- und Patentamt das Geschmacksmuster D'677 für nichtig, welches das Design des ersten Apple iPhone beschreibt. Apples Klage gegen Samsung beruht wiederum zum Teil auf diesem Patent, daher kann Samsung nun die Entscheidung vor dem obersten US-Gericht anfechten.

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