Weiterverkauf des iPhone 7 & 8 in Deutschland: Qualcomm fordert Geldbuße für Apple

Sonstiges
Stefan

Seit Dezember 2018 gilt in Deutschland ein Verkaufsverbot für das iPhone 7, 8 und das iPhone X, weil Apple mit den Smartphones angeblich Qualcomm-Patente verletzt. Jetzt hat Qualcomm wegen Verstoß gegen die Auflagen eine Geldbuße von Apple gefordert.

Der Dezember war ein schwarzer Monat für Apple. Zuerst hat der Halbleiterhersteller Qualcomm, mit dem Apple schon viele Jahre in Rechtsstreitigkeiten auf der ganzen Welt verwickelt ist, den Verkauf einiger iPhone-Modelle in China verbieten lassen. Dann folgte die Ankündigung, man wolle den Verkauf des iPhone XS, des XS Max und des iPhone XR auch unterbinden lassen.

Zu guter Letzt zog Qualcomm dann kurz vor Weihnachten in Deutschland vor Gericht und erwirkte ein Verkaufsverbot für das iPhone 7, das iPhone 8 und das iPhone X. Im Moment kann man über die deutsche Apple-Webseite nur noch die neuen iPhone-X-Modelle bestellen. Um das Verkaufsverbot durchzusetzen, hinterlegte Qualcomm eine Sicherheitsleistung in Form von Wertpapieren im Gesamtwert von 1,34 Milliarden Euro.

Laut der Auffassung des Klägers dürfte sich das Verbot aber nicht nur auf die Apple Stores und die Apple-Webseite beschränken: Das iPhone 7, 8 und X sollte aus den Regalen von lokalen Händlern wie Mediamarkt, Saturn oder expert komplett verschwinden. Darüber hinaus sah Qualcomm den Geltungsbereich des Verkaufsverbots auch für sämtliche deutschen Online-Shops.

Während Apple den Verkauf über seine eigenen Kanäle sofort nach dem Urteilsspruch stoppte, ging der Abverkauf besagter iPhones bei den anderen Händlern jedoch munter weiter. Qualcomm sieht darin eine Verletzung seiner Rechte. Dan Rosenberg, Berater von Qualcomm, sprach sogar davon, dass Apple absichtlich gegen die Auflagen verstoßen habe und man sich bei Apple „nicht an Gesetzlichkeiten gebunden sieht".

In einem aktuellen Bloombergartikel wird berichtet, dass Qualcomm deshalb jetzt erneut vor Gericht zog und ein Bußgeld vom iPhone-Hersteller fordert. Inwieweit das Gericht auf die Forderung Qualcomms eingeht, ist noch nicht abzusehen.

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